Infoblatt 2014-3, 04.12.2014
Keine Entfernung der Haselnussbäume entlang der Bayerwaldstraße!
Nachdem auch durch die Kreisfachberatung für
Gartenkultur und Landespflege die Haselnussbäume in der Bayerwaldstraße als
erhaltenswert und als geeignet beurteilt wurden, hat der Gemeinderat einstimmig
den Antrag der Anlieger auf Entfernung der Bäume abgelehnt.
Eine evtl. Beeinträchtigung der Straßenbeleuchtung muss im Sommer nochmals begutachtet werden. Der erhebliche Anfall von Laub und Haselnusstrauben im Herbst muss im Einzelfall gelöst werden. Eine verpflichtende Laubentsorgung durch den Bauhof, der ja dann auch in gleichgelagerten Fällen zum Einsatz kommen müsste, kann nicht unterstützt werden.
Formelle Fehler beim Bebauungsplan Gewerbegebiet Nord beseitigt!
Durch einen Widerspruch eines Anliegers gegen einen Erschließungsbescheid hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass im Bebauungsplan Gewerbegebiet Nord in einigen Punkten nicht eindeutig festgelegt wurde, welche Flächen bestimmten Bereichen zugeordnet sind. So war z.B. die Fläche für Straßenbegleitgrün und Grünfläche nicht klar zu unterscheiden. Diese geringfügigen formellen Fehler wurden nunmehr einstimmig durch eine einfache Änderung des Bebauungsplans beseitigt.
Vierfamilienhaus "Am Hölzl" abgelehnt!
Mit vier
Gegenstimmen, davon auch zwei aus der CSU-Fraktion wurde der Antrag auf einen
Vorbescheid zur Errichtung eines Vierfamilienhauses "Am Hölzl" abgelehnt. Die
Einhaltung eines bestehenden Bebauungsplans ist zwar anzustreben, es ist aber
nicht einzusehen, dass Abweichungen bei eigenen Bauvorhaben gefordert werden,
bei einer Nachbarbebauung aber abgelehnt werden. Es muss gleiches Recht für
alle gelten. In welchem Umfang Abweichungen vom Bebauungsplan zugelassen werden
sollen, darüber kann man natürlich streiten. Für eine Mehrheit im Gemeinderat
war eine Überschreitung des Baufensters um ca. drei Meter an der Ostseite zu
viel. Es ist daher ein neuer Bauantrag einzureichen.
Grüngutlagerplatz endlich umgesetzt!
Eine Forderung aller Parteien im Kommunalwahlkampf
kann nunmehr endgültig umgesetzt werden. Durch geringfügige Umbauten kann der
Lagerplatz am neuen Friedhof, der bisher nur von Friedhofsbesuchern genutzt
werden konnte nunmehr von allen Besuchern angefahren werden. Nach Prüfung
mehrere Standorte ist nun eine optimale Lösung gefunden worden, die einstimmig
von allen Gemeinderäten mitgetragen wurde.
Bauantrag Leichenhaus genehmigt!
Von der Kirchenverwaltung wurde der Bauantrag zum Bau
eines neuen Leichenhauses eingereicht. Die Grundsätze der Planung wurden
bereits in einer
vorangehenden Gemeinderatssitzung ausführlich vorgestellt.
Den Wünschen der Gemeinde hinsichtlich der Verlegung des Grünabfallbehälters wurde Rechnung getragen. Die vorgeschlagene Rampe würde allerdings zu einem Wegfall mehrerer Parkplätze führen. Ein behindertengerechter Zugang des Friedhofs und der Kirche ist jedoch gewährleistet. Über einen Zugang zum Friedhof von der Jahnstraße ist gesondert zu diskutieren.
Nicht nachvollziehbar ist, dass die ausführliche Diskussion im Gemeinderat über den Neubau des Leichenhauses und die dabei gemachten Vorschläge offensichtlich mit der Kirchenverwaltung nicht besprochen wurde. Erst zwei Tage vor der Sitzung wurde dies per E-Mail (!) nachgeholt. Kein Wunder, dass es dann wieder zu Grundsatzdiskussionen kommt.
Weitere Auskünfte erteilen gerne die Gemeinderäte der CSU-Fraktion:
Stefan Adler,
Jürgen Beier,
Alfred Federl,
Hubert Fehr,
Martin Jäger,
Günter Schöberl,
Veronika Weigert